Kapitalgesellschaft gründen

Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, die von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet wird, die ihr Kapital zur Verfügung stellen. Die Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage für die Schulden der Gesellschaft. Die bekanntesten Formen von Kapitalgesellschaften sind die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Um eine Kapitalgesellschaft zu gründen, sind folgende Schritte erforderlich[^1^][2] [^2^][3]:

- Wahl der Rechtsform: Die Wahl der Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Kapitalbedarf, dem Haftungsrisiko, der Steuerbelastung, der Flexibilität und der Glaubwürdigkeit. Eine AG eignet sich für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und vielen Aktionären, die ihre Aktien leicht handeln können. Eine GmbH eignet sich für kleinere Unternehmen mit wenigen Gesellschaftern, die mehr Einfluss auf die Geschäftsführung haben wollen.
- Wahl des Firmennamens: Der Firmenname muss sich von anderen bestehenden Namen unterscheiden und darf nicht irreführend oder anstössig sein. Er muss zudem den Rechtsformzusatz AG oder GmbH enthalten.
- Erstellung des Gesellschaftsvertrags: Der Gesellschaftsvertrag ist das wichtigste Dokument einer Kapitalgesellschaft. Er regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Höhe und Einzahlung des Kapitals, die Organisation und Vertretung der Gesellschaft, die Gewinnverteilung und die Auflösung der Gesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden.
- Einzahlung des Kapitals: Das Mindestkapital einer AG beträgt 100'000 Franken, wovon mindestens 50'000 Franken oder 20 Prozent einbezahlt werden müssen. Das Mindestkapital einer GmbH beträgt 20'000 Franken, das vollständig einbezahlt werden muss. Das Kapital kann in bar oder in Form von Sacheinlagen erbracht werden.
- Eintragung im Handelsregister: Die Kapitalgesellschaft entsteht erst mit dem Eintrag im Handelsregister. Dazu müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden, wie zum Beispiel der Gesellschaftsvertrag, die Gründungsprotokolle, die Nachweise über die Einzahlung des Kapitals und die Anmeldung der Organe. Der Eintrag im Handelsregister ist gebührenpflichtig.
- Erfüllung weiterer Formalitäten: Je nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit müssen weitere Formalitäten erfüllt werden, wie zum Beispiel die Anmeldung bei den Steuerbehörden, den Sozialversicherungen und der Mehrwertsteuer, die Eröffnung eines Geschäftskontos, die Absicherung gegen Risiken oder die Anmeldung von Marken oder Patenten.

Eine Kapitalgesellschaft zu gründen erfordert einen gewissen Aufwand und Kosten, bietet aber auch viele Vorteile für die Gesellschafter und die Geschäftstätigkeit. Eine Kapitalgesellschaft ist eine eigenständige Rechtspersönlichkeit, die über eine beschränkte Haftung verfügt und leichter an Kapital gelangen kann. Eine Kapitalgesellschaft kann zudem von Steuervorteilen profitieren und hat eine höhere Glaubwürdigkeit am Markt.

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